Bootsnutzung Wardersee

Anmelden eines Bootes auf dem Wardersee bzw. Angelerlaubnis  

Die Gemeinde Warder im Amt Nortorfer Land verfolgt das Ziel, den "Warder See" der Allgemeinheit für die Ausübung des Boots- und Angelsports zugänglich zu machen.

Hierzu hat die Gemeinde Warder als Pächter des Sees, im Einvernehmen mit dem Eigentümer, die "Satzung der Gemeinde Warder über die Benutzung des "Warder See" erlassen.

Die Gemeinde kann den geschäftsfähigen Einwohnern der Gemeinde Warder (und deren Angehörigen bzw. den - gewerbsmäßigen - Feriengästen) auf Antrag die Nutzungsberechtigung gewähren. Ausnahmsweise kann die Gemeinde auch anderen Personen die Nutzung gestatten.

Der zuvor genannte Personenkreis kann die (Jahres-) Nutzungsberechtigung für die Boote oder das Angeln (fürs Angeln gibt es auch die Möglichkeit der Tageserlaubnis !) beim Amt Nortorfer Land, Niedernstr. 6, 24589 Nortorf beantragen.

Die Kosten für diese Nutzungsberechtigung regelt die "Gebührensatzung für den Segel-, Boots- und Angelsport auf dem Wardersee"

Die Gebühren im Einzelnen:

1 Boot mit Segel einschl. Angeln 130,00 Euro

2 Boote mit Segel einschl. Angeln 190,00 Euro

1 Boot ohne Segel einschl. Angeln (auch Schlauchboote) 100,00 Euro

2 Boote ohne Segel einschl. Angeln 140,00 Euro

2 Boote einschl. Angeln (1 Boot mit, 1 Boot ohne Segel) 170,00 Euro

Angeln 75,00 Euro

Benutzungssatzung Wardersee

Gebührensatzung Wardersee

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