Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Teaser
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
14.10.2021Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- Verlustanzeige eines Ausweisdokuments
Verlust / Wiederauffinden Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Rechtsgrundlage
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Bichel, Anja
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401123
- +49 1805 101170459
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 123

Kibat, Stefanie
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401122
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 122