Kupferleitungen

Verwendung von Kupferleitungen in der Hausinstallation

Nach § 17 der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 dürfen für die Neueinrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für die Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar oder den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern. Diese Anforderung gilt gemäß § 8 Nr. 1 der Trinkwasserverordnung auch für die Hausinstallation

Nach der DIN 50930 Teil 6 aus dem Jahre 2001 ist Kupfer in der Trinkwasserinstallation unter folgenden Bedingungen einsetzbar:

pH-Wert größer oder gleich 7,4

oder

bei pH-Werten zwischen 7,0 und 7,4 wenn der TOC-Gehalt im Trinkwasser kleiner oder gleich 1,5 mg/l ist.

Der TOC (‚total organic carbon’ = ‚gesamter organischer Kohlenstoff’) ist ein Summenparameter für den Gehalt an natürlichen organischen Stoffen im Trinkwasser. Den aktuellen Wert können Sie der im Internet veröffentlichten Trinkwasseranalyse entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Ergebnisse von Stichtagsmessungen handelt und die Wasserbeschaffenheit innerhalb gewisser Grenzen Schwankungen unterliegen kann.

Eine erhöhte Konzentration an Kupfer im Trinkwasser kann bei der Abwasserreinigung  zu erhöhten Kupfergrenzwerten im Klärschlamm führen. Wenn der Grenzwert im Klärschlamm überschritten wird, darf der Klärschlamm nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden und ist mit verhältnismäßig hohen Kosten in einer Verbrennungsanlage zu beseitigen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausinstallateur nach geeigneten Werkstoffen für Ihre Hausinstallation.

Innenverzinntes Kupfer und nicht rostender Stahl sind nach den heutigen Erkenntnissen in jedem Trinkwasser ohne Einschränkung einsetzbar.